Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Kerngebieten der Tätigkeit des Notars, der im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt nicht Parteivertreter, sondern zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet ist, gehören neben dem Immobilienrecht auch das Familien- und Erbrecht sowie insbesondere das Gesellschaftsrecht mit all seinen Nuancen. Wir begleiten Sie von der ersten Frage, über die Beurkundung oder Beglaubigung bis zum abschließenden Vollzug – sowohl im Grundbuch als auch in einem öffentlichen Register.
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Ludwig Bahmann
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